Das deutsche Versicherungsrecht - Begriff und Bereiche
Begriff
Das Versicherungsrecht, wie es Schwerpunkt bei RAe Brückner pp. (GbR) ist, ist ein unselbständiger Teil des Privatrechts. Hier werden jene Beziehungen geregelt, die zwischen Privatleuten und Versicherungsunternehmen bestehen.
Bereiche des privaten Versicherungsrechts
Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen. Das Haftpflichtversicherungsrecht umfasst insbesondere das Recht der privaten und der betrieblichen Haftpflichtversicherung und die Haftpflichtversicherung für die freien Berufe.
Zu den typischen Bereichen der privaten Haftpflichtversicherung gehört die Haftpflicht für private Personen in Situationen des täglichen Lebens, insbesondere dann, wenn die Gegenseite Schadenersatzansprüche aufgrund des § 823 BGB geltend macht.