Begriff 

Das Versicherungsrecht, wie es Schwerpunkt bei RAe Brückner pp. (GbR) ist, ist ein unselbständiger Teil des Privatrechts. Hier werden jene Beziehungen geregelt, die zwischen Privatleuten und Versicherungsunternehmen bestehen.   

Bereiche des privaten Versicherungsrechts   

Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen. Das Haftpflichtversicherungsrecht umfasst insbesondere das Recht der privaten und der betrieblichen Haftpflichtversicherung und die Haftpflichtversicherung für die freien Berufe.   

Zu den typischen Bereichen der privaten Haftpflichtversicherung gehört die Haftpflicht für private Personen in Situationen des täglichen Lebens, insbesondere dann, wenn die Gegenseite Schadenersatzansprüche aufgrund des § 823 BGB geltend macht. Auch für das eigene Kfz sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Es schützt den betroffenen Autofahrer, wenn die gegnerische Seite nach einem Unfall Ansprüche geltend macht. Besitzer eines Hundes sollten eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, um sich vor Schäden zu bewahren, die Dritte gegen ihn aufgrund des § 833 BGB geltend machen könnten. Zu den weiteren privaten Haftpflichtversicherungen zählen die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung oder auch die Bauherrenpflichtversicherung.   

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Schutz eines Betriebes vorgesehen. Der Betrieb wird hierdurch vor Vermögensschäden bewahrt, die aufgrund von Sachschäden oder Personenschäden entstehen. Berufshaftpflichtversicherungen werden zumeist von Personen abgeschlossen, die freiberuflich tätig sind. Hierzu zählt der Arzt oder Architekt ebenso wie der Bauingenieur oder ein Steuerberater. Die Haftpflichtversicherung schützt diese Personen, weil sie infolge von Fehldiagnosen, falschen Berechnungen oder Fehlberatungen ein höheres Risiko tragen als andere Berufsgruppen.   

Ein weiterer Bereich des Versicherungsrechts ist das Sachversicherungsrecht. Dies unterteilt sich hauptsächlich in die Fahrzeugversicherung, die Gebäudeversicherung und in die Hausratversicherung.   

Die Fahrzeugversicherung – auch Kaskoversicherung genannt – soll den Versicherten vor Schäden an seinem Kraftfahrzeug schützen. Auch Flugzeuge oder Schiffe können in einer Kaskoversicherung aufgenommen werden.   

Eine Gebäudeversicherung braucht sich nicht nur auf das Haus zu beziehen, in dem der Versicherte lebt. Nebengebäude – z.B. ein Schuppen – und Garagen können ebenfalls in eine Gebäudeversicherung aufgenommen werden. Bei der Gebäudeversicherung werden aber grundsätzlich keine gewerblich genutzten Häuser oder Wohnräume versichert.   

Auch die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen. Sie bietet Versicherungsschutz für das gesamte Inventar eines privaten Haushalts gegen Raub, Einbruch, Vandalismus, Sturm, Feuer und Leitungswasser. Über die Sachschäden hinausgehende Kosten – z.B. für eine Hotelunterbringung oder Aufräumarbeiten – werden mit einer Hausratversicherung ebenfalls abgedeckt.   

Das Transportversicherungsrecht zählt auch zum privaten Versicherungsrecht. Hier wird insbesondere der Schutz für Transportgüter auf dem Frachtweg gewährleistet. Diese Versicherung ist vor allem wichtig bei Speditionen. Sie wird deshalb auch als Speditionsversicherung bezeichnet. Die Versicherung besteht in diesen Fällen aber nicht nur dann, wenn die Güter befördert werden, sondern auch, wenn sie zwischengelagert werden müssen.   

Das Sozialversicherungsrecht   

Da das Sozialversicherungsrecht öffentlich-rechtlichen Charakter hat, ist es eindeutig vom privaten Versicherungsrecht zu unterscheiden. Das Sozialversicherungsrecht fußt auf fünf Versicherungen. Dieses sind die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

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