Das Verkehrsrecht zählt in Deutschland zum Verkehrswesen und umfasst deshalb alle Rechtsnormen, die im weitesten Sinne mit dem Verkehr in Verbindung stehen und wird zum Beispiel von der Kanzlei am Stadthaus I vertreten. Demnach setzen sich die Regelungen aus unterschiedlichen Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen. Die zu regelnden Anforderungen im Bereich Verkehr sind sehr unterschiedlich und können deshalb kaum in einer einzigen Kodifikation erfasst werden. Deshalb unterliegen die Vorschriften einer detaillierten Gesetzgebung. 

Die Umsetzung, Änderung und Anpassung der rechtlichen Anweisungen an die aktuelle Verkehrsinfrastruktur zählt zu den Aufgabenbereichen der Verkehrspolitik. Das Verkehrsrecht setzt sich aus unterschiedlichen Teilgebieten zusammen. Im Alltag der Bürger ist hauptsächlich das Straßenverkehrsrecht von Bedeutung. Während das Verkehrszivilrecht in seiner Funktion als Haftungsrecht die Ansprüche hinsichtlich des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall regelt, beschäftigt sich das Vertragsrecht bei Autokauf und Leasing mit der Vertragsgestaltung und den damit verbundenen Gewährleistungsansprüchen.   

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht stellt die gesetzliche Grundlage für das Erteilen von Bußgeldbescheiden, Eintragungen in das Flensburger Fahreignungsregister und die Erteilung von Fahrverboten dar. Im Verkehrsstrafrecht ist festgelegt, ob und unter welchen Umständen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort strafbar ist und welche Konsequenzen ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder die Gefährdung des Straßenverkehrs für den Verursacher hat. In den meisten Fällen droht der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot. Die Grundlagen über geeignete Abschleppmaßnahmen und Fahrtenbuchauflagen finden sich im Verkehrsverwaltungsrecht. Am Rande zählen auch die Rechtsvorschriften zur Planung und über Straßenbaulasten zu den verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Als Ordnungsrecht wird das Straßenverkehrsrecht durch das Bundesrecht bestimmt.   

Mit den einzelnen Rechtsbereichen beschäftigen sich unterschiedliche Behörden. Dazu zählen das Ordnungsamt, die Straßenverkehrsbehörde sowie die Staatsanwaltschaft. In Deutschland sind auch Privatunternehmen, wie der TÜV, mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben betraut. In der Bundesrepublik gilt auf öffentlichen Straßen und Privatstraßen das Straßenverkehrsrecht, das von allen Bürgern beachtet werden muss. Durch gesetzliche Regelungen soll die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs auf den Straßen gewährleistet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bürger als Auto-, LKW-, Motorrad- oder Fahrradfahrer unterwegs sind. Auch Fußgänger müssen sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Zum Verkehrsgeschehen tragen nicht nur Autofahrer bei. An einer Verkehrssituation sind auch Fahrrad- und Rollerfahrer, ebenso wie Kinder, die am Straßenrand spielen, beteiligt.   

Deshalb müssen sich alle Beteiligten beim Betreten eines öffentlichen Verkehrsraumes an die Verkehrsregeln halten, um einen Verkehrsunfall zu vermeiden. Den Bürgern wird empfohlen, sich rechtzeitig über ihre Rechte und Pflichten als Verkehrsteilnehmer zu informieren. Damit sich alle Menschen im Verkehr sicher fortbewegen können und eine Bußgeldstrafe oder den Führerscheinentzug vermeiden, ist es wichtig, die gängigsten Regeln zu kennen, denn Verkehrsverstöße können ebenso Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen. In Deutschland existiert ein Bußgeldkatalog in dem alle im Straßenverkehr möglichen Ordnungswidrigkeiten gelistet sind. 

Dadurch können sich Bürger informieren, mit welcher Strafe sie bei einer Missachtung der Verkehrsregeln rechnen müssen. Gemäß dem Verkehrsstrafrecht werden Verstöße entsprechend ihrer Schwere bestraft. Beim Überfahren einer roten Ampel müssen die Verkehrsteilnehmer derzeit mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. In der Folge eines Verkehrsverstoßes erhalten Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid, in dem alle Details und die Höhe der Bußgeldforderung vermerkt sind.

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