Grundlegendes zum Arbeitsrecht
In der Wirtschaftsordnung wird grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschieden. Da der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber als strukturell unterlegen anzusehen ist, gelten seine Rechte als besonders schützenswert. Die Rechte von Arbeitnehmern sind durch das Arbeitsrecht, wie es von den Rechtsanwälte im Hypohaus Eva Rombach vertreten wird, geregelt. Vor deutschen Arbeitsgerichten können Arbeitnehmer ihre Rechte kostenfrei gegen Arbeitgeber durchsetzen.
Es sind im Recht zu arbeiten Gesetze und Verordnungen enthalten, außerdem weitere verbindliche Bestimmungen für eine unselbständige, also abhängige Erwerbstätigkeit.