In der Wirtschaftsordnung wird grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschieden. Da der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber als strukturell unterlegen anzusehen ist, gelten seine Rechte als besonders schützenswert. Die Rechte von Arbeitnehmern sind durch das Arbeitsrecht, wie es von den Rechtsanwälte im Hypohaus Eva Rombach vertreten wird, geregelt. Vor deutschen Arbeitsgerichten können Arbeitnehmer ihre Rechte kostenfrei gegen Arbeitgeber durchsetzen. 

Es sind im Recht zu arbeiten Gesetze und Verordnungen enthalten, außerdem weitere verbindliche Bestimmungen für eine unselbständige, also abhängige Erwerbstätigkeit. Selbständige Erwerbstätigkeit ist nicht durch Arbeitsgesetze geregelt, da sich selbständig Tätige Ihre Arbeitszeit frei einteilen können. Die Ausübung der Erwerbstätigkeit unterliegt dem deutschen Recht, an gültige Regelungen müssen sich auch Selbständige halten. Stellt ein selbständiger Unternehmer Angestellte ein, unterstehen diese den gültigen Bestimmungen der Arbeitsgesetze. 

Die Arbeitsgesetze regeln vor allem die Arbeitsbedingungen, also etwa die Arbeitszeit, den Kündigungsschutz bei Krankheit, Schwangerschaft und anderen Sonderfällen, außerdem sind Bestimmungen zur Teilzeitbeschäftigung enthalten. Im Kollektivarbeitsrecht ist das Verhältnis von Arbeitnehmern im Kollektiv gegenüber einem oder mehreren Arbeitgebern geregelt, dies geschieht durch die sogenannten Tarifverträge. Im Kollektivarbeitsrecht geht es also primär um das Verhältnis zwischen Betriebsräten (oder Personalräten beziehungsweise Mitarbeitervertretern) und Gewerkschaften. Außerdem werden Belange von Arbeitgeberverbänden und der Arbeitsrechtlichen Kommission geregelt. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS, schützt mit Verordnungen und Gesetzen die Rechte der Arbeitnehmer. Dazu gehören Vereinbarungen bezüglich des Mindestlohnes und Entsendegesetze. Der Arbeitnehmerschutz ist ein wichtiger und wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts. 

Für Minderjährige gelten besondere Bestimmungen, sie gelten als besonders schutzbedürftig in einer Aus- oder Weiterbildung. In den Arbeitsgesetzen sind Einsatzgebiete und Arbeitszeiten von Minderjährigen geregelt. Sie dürfen etwa nicht nach 18 Uhr arbeiten und auch für die Beschäftigung in gewissen Branchen gelten besondere Bedingungen, die von Arbeitgebern eingehalten werden sollen. 

Geschichtliches 

Bereits in der Antike war die Arbeit rechtlich geregelt. Die alten Römer hielten sich zwar Sklaven, dennoch gab es bereits damals sogenannte Dienstverträge im römischen Recht. Allgemein wird die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts als Beginn des Arbeitsrechts angesehen. Zu der Zeit begann ein großer Teil der Bevölkerung in Europa lohnabhängige Arbeit zu verrichten, man spricht auch von „Proletariat". Während der Industrialisierung im 19. Jahrhundert kam es zu großen sozialen Missständen, was vorrangig in unausgeglichenen Machtverhältnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern begründet ist.   

England trug mit der Entwicklung seiner Fabrikgesetze von 1833 maßgeblich zum Entstehen von Arbeitsrechten bei. Damals wurde vor allem die Arbeitszeit von Kindern geregelt, wobei Kinder unter 9 Jahren überhaupt nicht arbeiten durften und stattdessen zu einem Schulbesuch verpflichtet worden sind. 

Heute kann man durch die Liberalisierung des Arbeitsmarktes und durch die fortschreitende Globalisierung in der Europäischen Union beobachten, wie es zu einem staatenübergreifenden Arbeitsrecht kommt. Die einzelnen Mitgliedsstaaten passen ihre Gesetze entsprechend an, es ist davon auszugehen, dass Arbeitnehmer in Zukunft EU-weit einheitliche Arbeitsbedingungen vorfinden könnten.

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