Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht zählt in Deutschland zum Verkehrswesen und umfasst deshalb alle Rechtsnormen, die im weitesten Sinne mit dem Verkehr in Verbindung stehen und wird zum Beispiel von der Kanzlei am Stadthaus I vertreten. Demnach setzen sich die Regelungen aus unterschiedlichen Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen. Die zu regelnden Anforderungen im Bereich Verkehr sind sehr unterschiedlich und können deshalb kaum in einer einzigen Kodifikation erfasst werden. Deshalb unterliegen die Vorschriften einer detaillierten Gesetzgebung.