Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist derart umfangreich geregelt wie das Arbeitsrecht. Knapp 40 Millionen Menschen gehen in Deutschland einer Beschäftigung nach. Das Arbeitsrecht findet sowohl für sozialversicherungspflichtige als auch für geringfügig entlohnte Arbeitnehmer und Arbeitgeber Anwendung.

Mit dem Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens können sich die Absolventen als Rechtsanwälte niederlassen, sobald sie ihre Zulassung von der Anwaltschaft erhalten haben. Entsprechend dürfen sie damit auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren tätig werden. Es ist daher für den Ratsuchenden nicht notwendig, dass er sich mit seinem Anliegen an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wendet. Allerdings setzt der Titel eine intensive Auseinandersetzung mit dem Rechtsgebiet voraus.

Es reicht nicht aus, sich bei der Fachanwaltschaft anzumelden, um den Zusatz auf dem Kanzleischild führen zu dürfen. Stattdessen setzt der Titel zwei Bedingungen voraus, durch die der Träger seine Qualifizierung gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweist. Grundsätzlich muss der Anwalt, der einen Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht führen möchte, eine dreijährige Zulassung sowie Tätigkeit nachweisen.

Die fachlichen Voraussetzungen belegt der Fachanwalt Arbeitsrecht durch das Schreiben von theoretischen Klausuren. Zwar hat er bereits während seiner Ausbildung auch Einblick in diese Rechtsmaterie erhalten. Allerdings sind die theoretischen Prüfungen weitergehend und setzen vertiefte Kenntnisse im Arbeitsrecht voraus. Insbesondere werden hier verfassungs- und europarechtliches Wissen von den Kandidaten erwartet.

Zuvor bildet er sich in einem speziellen Lehrgang fort, der mindestens 120 Zeitstunden betragen muss. Sobald der Anwärter den theoretischen Teil erfolgreich bestanden hat, muss er mindestens noch eine weitere Bedingung erfüllen, um in der Fachanwaltschaft aufgenommen werden zu können.

Optional kann der Ausschuss noch ein Fachgespräch mit der Kandidatin bzw. dem Kandidaten führen. Verpflichtend ist allerdings, dass der Nachweis über die praktischen Erfahrungen erbracht wird. Dazu zählen besondere Kenntnisse in den Bereichen des Individualarbeitsrechts, des Kollektivarbeitsrechts sowie des Verfahrensrechts. Insgesamt sieht die Fachanwaltsordnung vor, dass mindestens 100 arbeitsrechtliche Fälle vom zukünftigen Fachanwalt bearbeitet worden sein müssen. Die Hälfte davon muss vor einem Arbeitsgericht geführt worden sein.  

In Deutschland gibt es kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch, sodass qualifiziertes Wissen in diesem Bereich vorteilhaft sein kann. Zudem trägt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes maßgeblich zu der Entscheidungsfindung bei. Es ist daher zwingend erforderlich, dass der Jurist den umfassenden Überblick über den verstreuten Rechtsbereich behält.

Zu den klassischen Tätigkeitsschwerpunkten zählen insbesondere die Kündigungsschutzklage, die Regelungen zur Urlaubs- und Arbeitszeit, das Teilzeit- und Befristungsgesetz oder der Anspruch auf Ausstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht wird allerdings nicht nur für Arbeitnehmer tätig, sondern vertritt gleichermaßen auch die Interessen der Arbeitgeber. Er muss allerdings darauf achten, dass die Interessen nicht miteinander kollidieren. Er kann daher beispielsweise in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nicht den Arbeitnehmer auf der einen und den Arbeitgeber auf der anderen Seite vertreten.

Auf der Arbeitgeberseite wird er häufig auch mit dem Erstellen des Arbeitsvertrages beauftragt. Durch die Zersplitterung des Rechts in arbeitsrechtlichen Verfahren, muss er folglich unzählige Gesetze und Rechtsverordnungen bei seiner Arbeit berücksichtigen.

Pauschal kann selbstverständlich nicht behauptet werden, dass der Fachanwalt Arbeitsrecht zwingend besser ist als der Jurist, der das Arbeitsrecht ohne den entsprechenden Titel als Tätigkeitsschwerpunkt ausübt. Allerdings hat der qualifizierte Advokat, wie zum Beispiel bei MFC Rechtsanwälte - Fachanwälte Melzer, Franken & Coll, sein besonderes Interesse und seine vertieften Kenntnisse bereits vor der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen. Er ist daher nachweisbar im Umgang mit der Rechtsmaterie sowohl theoretisch als auch praktisch vertraut.

Teilen