Er ist meist die letzte Option, die bei Problemen im Arbeitsverhältnis in Betracht gezogen wird - der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Dabei wäre es sinnvoll ihn schon heranzuziehen, bevor eine Situation eskaliert. Viele Konfliktsituationen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstehen durch Unsicherheiten oder Unwissenheit beiderseits. Eine Konsultation eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht muss daher nicht als Provokation der jeweils anderen Partei angesehen werden, sondern dient lediglich der rechtlichen Absicherung in einer bestimmten Situation.

Oft dienen die so erlangten fundierten Informationen beiden Parteien. Viele potentielle Streitfragen können schon im Vorfeld eines Arbeitsverhältnisses geklärt werden, wenn der Arbeitsvertrag entsprechend ausgearbeitet wird, auch hierfür bietet es sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, wie zum Beispiel Bischof, Riha-Krebs & Kollegen Rechtsanwälte, heranzuziehen. Dies ist besonders dann empfehlenswert, wenn es in fraglichem Betrieb keinen Tarifvertrag gibt und daher nur die gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich sind. 

Etliche im Arbeitsrecht geltende Grundsätze, wie beispielsweise der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn", sind zwar dem Grunde nach geläufig, dennoch gibt es im betrieblichen Ablauf diverse Ausnahmen, in denen dieser Grundsatz aufgrund vorrangiger Regelungen nicht greift. Prominentestes Beispiel hierfür ist die Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten, hier wird der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" vom Entgeltfortzahlungsgesetz ausgehebelt. Hier wiederum ist der Grundsatz "als ob gearbeitet worden wäre" anzuwenden.

Diese Tatsache ist insbesondere bei Arbeitgebern von geringfügig Beschäftigten noch immer nicht ganz ins Bewusstsein gedrungen und auch die Beschäftigten selbst sind sich oft ihrer Rechte nicht bewusst. Auf der anderen Seite kursieren in der Gesellschaft auch noch oft Unsicherheiten in Bezug auf bestimmte Situationen, die innerhalb eines Arbeitsverhältnisses auftreten können. Ganz klassisch ist hier als Beispiel die Vorstellung davon zu nennen, wie man sich zu verhalten hat, wenn man Arbeitsunfähig ist.

Hier findet sich immer noch die landläufige Meinung, man müsse strikt das Bett hüten, wenn der Arzt einen gelben Schein ausgestellt hat. Dies trifft nicht bei allen Erkrankungen zu und ist deshalb immer individuell als Einzelfall zu betrachten, es gibt sogar eine Teilarbeitsunfähigkeit, die, je nach Beschwerden, vom Arzt bescheinigt wird. Viele Missverständnisse im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen. Die Frage nach der Kündigungsfrist ist oft schon nicht so einfach zu beantworten, weil auch hier nicht selten individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag getroffen werden, die auch von der gesetzlichen Norm abweichen können. Die nächste Frage ist oft die nach der Abfindung, entgegen der landläufigen Meinung steht einem Arbeitnehmer nämlich nicht automatisch bei einer Kündigung vom Arbeitgeber eine Abfindung zu. Und wie wird diese überhaupt versteuert? Für solche und ähnliche Fragen sollten Sie in jedem Fall einen Experten für Arbeitsrecht konsultieren, so vermeiden Sie unnötige Kosten und sind Bestens über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer informiert.

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