Arbeitsrecht
Jeder kommt früher oder später, bewusst oder unbewusst damit in Kontakt. Etwa bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages, oder etwa, wenn ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Die Rede ist vom Arbeitsrecht.
Unterschieden wird im Arbeitsrecht zwischen zwei Bereichen: Dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Recht des einzelnen Arbeitnehmers. Dabei spielen die individuellen Fragen des Beginns und des Endes des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die entscheidende Rolle.