Jeder kommt früher oder später, bewusst oder unbewusst damit in Kontakt. Etwa bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages, oder etwa, wenn ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Die Rede ist vom Arbeitsrecht. 

Unterschieden wird im Arbeitsrecht zwischen zwei Bereichen: Dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Recht des einzelnen Arbeitnehmers. Dabei spielen die individuellen Fragen des Beginns und des Endes des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die entscheidende Rolle.

Das Individualarbeitsrecht befasst sich somit hauptsächlich mit der Auslegung von Arbeitsverträgen und der Anwendung von gesetzlichen Gleichheitsgrundsätzen im einzelnen Arbeitsverhältnis. Thematisiert werden Arbeitsbedingungen gemäß des Arbeitsvertrages, insbesondere aber Kündigungen und der Inhalt von Arbeitsverträgen. 

Das Kollektivarbeitsrecht indes befasst sich mit dem Betriebsverfassungsrecht, dem Unternehmensmitbestimmungsrecht, dem Koalitionsrecht, dem Tarifvertragsrecht und dem Arbeitskampfrecht. Im Mittelpunkt des Kollektivarbeitsrechts stehen ergo das Wirken und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, die Tarifverträge mit den Gewerkschaften und der rechtliche Umgang mit dem Arbeitskampf, also mit Streiks. Also alles, was nicht nur den einzelnen Arbeitnehmer, sondern die Gruppe der Arbeitnehmer betrifft.

Das Arbeitsrecht ist im Zivilrecht zu verorten. Die Grundlage bildet wie fast immer im Zivilrecht, das wichtigste deutsche Zivilgesetzbuch, das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hier sind ab §§611 BGB die gesetzlichen Bestimmungen für den Dienstvertrag zu finden. Ein Arbeitsvertrag wird als Dienstvertrag im Sinne des §611 BGB, aus diesem Grund finden sich in den Folgeparagraphen bereits Spezialnormen für Inhalt und Kündigung eines Arbeitsvertrages. Doch darüber hinaus sind weitere Normen in vielen anderen Gesetzen zu finden.

Das Außergewöhnliche an diesem Rechtsgebiet im Vergleich zu anderen ist, dass es zu sehr großen Teilen Richterrecht ist und keine einheitliche Regelung in einem Gesetz findet. Das heißt viele Teile des Rechts sind nicht kodifiziert, sondern in der Rechtsprechung zu suchen. Viele Normen sind durch Rechtsfortbildung erweitert worden und teleologisch ausgeweitet worden. 
In anderen Ländern ist dieses Rechtsgebiet in einem eigenen Gesetzbuch geregelt. Der deutsche Gesetzgeber indes hat verschieden Gesetze für die unterschiedliche Facetten des Rechts entwickelt und sich (noch) nicht dazu durchgerungen, das Recht in einem Gesetzbuch zu vereinen. Auch wenn dies allenthalben von vielen Juristen gefordert wird.

Das Arbeitsrecht hat sich seit der Jahrtausendwende stark verändert. Heute ist es eines der Hauptarbeitsfelder von Großkanzleien, aber auch viele mittelständische und kleine Kanzleien befassen sich mit diesem Rechtsgebiet. Gerade durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 2006 wurde dieses Rechtsgebiet novelliert. Durch dieses Gesetz wurde das Recht von bisher schlechter gestellten Personengruppen wie etwa Frauen oder Behinderte gestärkt. 

Und doch, auch heute ist dieses Rechtsgebiet eines der wichtigsten überhaupt. Denn das Arbeitsverhältnis stellt auch heute noch die Lebensgrundlage der meisten Deutschen dar. Ein Jurist der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, ist Rechtsanwalt Dr. Manfred Laumann.

 

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