Das Familienrecht zählt zweifellos zu den emotionalen Bereichen des Rechts. Oftmals sind es die zwischenmenschlichen Beziehungen, die ein Verfahren ausmachen. In diesen Fällen geht es weniger um materielle Fragestellungen, sondern um die Regulierung des künftigen Lebens. Eine Rechtsanwältin für Familienrecht, wie zum Beispiel Ahlberg Andrea Rechtsanwältin, berät Ratsuchende in allen Fragen, die das Rechtsgebiet mit sich bringt. Darüber hinaus agiert sie häufig als emotionale Stütze, insbesondere in Scheidungssachen oder bei Unterhaltsangelegenheiten.

Geregelt ist das Familienrecht im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Inhaltlich setzt sich dieser Teil des Rechts nicht nur mit der klassischen Scheidung auseinander. Im inneren Zusammenhang mit einer Scheidung stehen auch die Unterhaltsfragen, exemplarisch der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt oder der Kindesunterhalt. Ferner sind auch das Sorge- und Umgangsrecht regelmäßig Bestandteil familienrechtlicher Verfahren, ebenso wie der Versorgungsausgleich und der Zugewinn.

Der Versorgungsausgleich regelt unter anderem den Ausgleich der Rentenanwartschaften, die von den Ehegatten erworben worden sind. Familienrechtler beraten ihre Mandanten nicht nur im Hinblick auf eine bevorstehende Scheidung. Es ist durchaus ratsam, einen spezialisierten Advokaten bereits vor der Eheschließung aufzusuchen, um beispielsweise einen Ehevertrag zu schließen.

Der Kontrakt zwischen den Eheleuten kann auch bei einer bereits bestehenden Ehe durchaus sinnvoll sein, wenn die berufliche Entwicklung oder das erwirtschaftete Vermögen ansteigen. Davon ist zum Beispiel immer dann auszugehen, sobald ein Ehepartner den Weg in die Selbstständigkeit antritt. Eine Beratung bei einem Spezialisten sollte auch bei Problemen in Anspruch genommen werden, die sich auf Adoptionen oder Namensänderungen beziehen. Der Gesetzgeber ist den besonderen Fallstricken, die das Familienrecht kennt, dadurch entgegengetreten, dass sich Ehegatten in familienrechtlichen Prozessen gemäß § 114 Abs. 1 FamFG durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen.

Vor allem bei Scheidungsprozessen ist der Gang zum Rechtsanwalt daher angebracht. Es sieht § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG keinen Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt bei Scheidungssachen vor, wenn der Scheidung lediglich zugestimmt werden soll. Die Rechtsanwältin im Familienrecht wird ihren Mandanten allerdings häufig nicht nur dazu raten, der Scheidung zuzustimmen.

Vielmehr wird dieser direkte Anträge stellen, damit Folgesachen von Gerichts wegen ausgeurteilt werden können. Wer sich in dem Verfahren nicht durch einen Advokaten vertreten lässt, hat kein Anrecht darauf vor dem Familiengericht einen Antrag zu stellen. Zu unterscheiden ist bei der Wahl des passenden Rechtsbeistandes zwischen Juristinnen, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf das Familienrecht gelegt haben und solchen, die der Fachanwaltschaft im Familienrecht angehören. Grundsätzlich darf jede Volljuristin mit Abschluss des zweiten Staatsexamens als Rechtsanwältin im Familienrecht tätig werden.

Einen besonderen Nachweis müssen demgegenüber Fachanwältinnen im Familienrecht erbringen, um die Bezeichnung überhaupt tragen zu dürfen. Es muss sowohl das theoretische Wissen in Klausuren als auch die in der Prozessvertretung erworbene praktische Erfahrung nachgewiesen werden. Der Fachanwaltstitel wird dem Juristen bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Bundesrechtsanwaltskammer verliehen. In familienrechtlichen Angelegenheiten sollte stets eine kompetente und zuverlässige Juristin für das Familienrecht aufgesucht werden. Aufgrund der emotionalen Nähe der Parteien zueinander, kann sich jeder rechtliche Fehler nachteilig auf die Zukunft auswirken. Dies sollte von vornherein vermieden werden, indem fachlicher Rat in Anspruch genommen wird.

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