Das Arbeitsrecht, wie es beispielsweise bei der Hupach Vogelsang Otto Anwaltskanzlei vertreten wird, bezeichnet eine Zivilordnung, bei der die rechtliche Beziehung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer geregelt wird. Dieses Recht schließt auch alle Regelungen von Gewerkschaften und deren Verhandlungspartner mit ein. 

Der Hauptgrund für die Entwicklung des Arbeitsrechtes ist der Schutz des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser ist seinem Vorgesetzten in den meisten Fällen unterlegen. Dies hat den Grund, dass er in den meisten Fällen stärker auf das regelmäßige Einkommen angewiesen ist. Arbeitgeber optimieren daher gerne die Arbeitsverträge zu ihren Gunsten. Doch das ist nicht in allen Fällen rechtens. Genau an diesen Stellen greift diese Rechtsbindung und schützt den Arbeitnehmer. Es soll den Arbeitnehmer jedoch nicht nur vor dem Arbeitgeber schützen, sondern vor allem auch eine Möglichkeit sein, durch betriebliche Interessenvertretungen Zusammenschlüsse zu finden. Im besten Fall wirken sich diese allgemein auf die Arbeitsverträge eines Unternehmens aus, sodass auch andere Arbeitnehmer, welche Angst davor haben sich auf das Recht zu beziehen, von diesen Vorteilen profitieren können.   

Welches sind die wichtigsten Inhalte des Arbeitsrechts?

Der Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der jeweilige Arbeitsvertrag. Erst durch diesen wird das Arbeitsverhältnis begründet und kann von Gesetzen bestimmt werden.  Das Arbeitsrecht enthält gesetzlich vorgeschriebene Regelungen sowie auch ungeschriebene rechtliche Vorschriften. Geregelt wird dabei insbesondere die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit inklusive der Pausen. Diese sind vom Gesetzgeber genauestens vorgegeben und müssen in jedem Fall eingehalten werden. Auch der Mindestlohn und der Mindesturlaub fallen unter die Inhalte des Arbeitsrechtes. Zudem fallen noch sehr viele andere Regelungen unter diese festgelegten Inhalte und sie sind alle rechtlich zwingend und für den Arbeitnehmer von hoher Bedeutung. Sehr viele dieser Gesetze wurden nicht vom Gesetzgeber selbst, sondern von Gewerkschaften und anderen Tarifpartnern ausgehandelt und verfasst. Diese sind trotzdem genauso zwingend für den Arbeitgeber, wie eine Regelung, welche von einem Gesetzgeber verfasst wurde.   

Tarifverträge

Tarifverträge werdeen ebenfalls gesetzlich geregelt und sind immer abhängig von der jeweiligen Branche oder von dem einzelnen Unternehmen. Tarifverträge werden immer im Sinne von Arbeitnehmern verhandelt und verfasst. Die Interessen von Arbeitgebern werden durch spezielle Arbeitgeberverbände vertreten.  Tarifverträge legen nicht nur Gehälter und Löhne fest, sondern regeln auch den Mindesturlaub und Kündigungsfristen sowie Beschränkungen einer Kündigung. Tarifverträge sind generell auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse oder Gesetze anzuwenden. Auf den Tarifvertrag können sich nur Arbeitnehmer berufen, welche Mitglied in der bestimmten Gewerkschaft sind. Ansonsten ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Wünschen des Arbeitnehmers Folge zu leisten, auch wenn sie im Tarifvertrag geregelt sind. Sollte im Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag hingewiesen sein, so muss keine der beiden Parteien Mitglied in einer solchen Gewerkschaft sein. Einzelne Tarifverträge können innerhalb des öffentlichen Interesses für allgemein verbindlich erklärt werden.

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