Nahezu jeder Bundesbürger braucht mindestens einmal in seinem Leben einen Anwalt. Meist handelt es sich um zivile Klagen oder um eine Klärung bei Verkehrsunfällen. Alles was darüber hinausgeht, ist spezifisch und wird von sogenannten Fachanwälten geregelt. Dazu gehören unter anderem Familien- und Erbrechtsanwälte. Ein Rechtsanwalt fällt aus dem Rahmen, dieser spielt eine ganz besondere Rolle: Der Patentanwalt

Der Anwalt mit dem gewissen Knowhow  

Ein Patentanwalt ist nicht einfach nur ein Anwalt, der sich hervorragend im Gebiet des Rechts und Gesetzes auskennt. Ein Patentanwalt muss noch in mindestens zwei bis drei Wissensbereichen mehr als ausreichende Kenntnisse vorweisen. Welche Bereiche das genau sind, hängt von dem bevorzugten Arbeitsbereich des Anwaltes ab. Dies kann in der Medizin, der Forschung oder der Wissenschaft sein. Anwälte in dem Bereich wissen, was in technischer und rechtlicher Lage im Bereich Forschung und Innovation vertretbar ist und sind somit unersetzbare Partner bei Neuerungen, Erfindungen, Forschungen und bei Designfragen. Diese besonderen Anwälte sind Experten im Schutzrecht und arbeiten eng mit sämtlichen an den jeweiligen Projekten beteiligten Mitarbeitern zusammen. Daher ist ein Spezialwissen sehr wichtig, damit der Rechtsanwalt im Falle eines Falles vor dem Gericht die Arbeit eines Chemikers klar erklären kann.   

Mit Ausdauer zum Ziel

Wer Patentanwalt werden möchte, hat meistens vorher eine andere berufliche Laufbahn gewissenhaft verfolgt. In der Regel handelt es sich um Naturwissenschaftler oder Ingenieure, die über eine juristische Ausbildung verfügen. Da Patentanwälte grenzüberschreitend agieren und denken müssen, durchlaufen sie eine längere Ausbildung als andere Rechtsanwälte. Es gibt generell zwei Wege, um ein Anwalt für Patente zu werden. Der "leichtere" ist die über ein abgeschlossenes Studium, zum Beispiel Physik oder Maschinenbau. Abschlüsse an einer Fachhochschule werden dabei nicht anerkannt. Des Weiteren muss der Bewerber in seinem Studienfach mindestens ein Jahr gearbeitet oder seine Dissertation abgeschlossen haben. Mit diesen Voraussetzungen kann man sich für die 34-monatige Ausbildung als Patentanwalt bewerben. 

Der etwas aufwändigere Weg ist auch mit einem einzigen Abschluss an einer Fachhochschule möglich. Allerdings muss es sich um ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium handeln. Bevor der Anwärter bei dieser Abart die Zulassung erhält, vergehen 8 Jahre. 

Breites Arbeitsfeld  

Patentanwälte arbeiten durchaus manchmal 60 Stunden in der Woche. Dafür erwartet sie Abwechslung im Berufsalltag sowie ein überdurchschnittliches Gehalt. Bereits Einsteiger erhalten Gehälter von bis zu 3000 Euro, ein erfahrener Anwalt im Bereich Patente kann bis zu 10000 Euro auf der Gehaltsabrechnung erwarten. Das Aufgabenfeld ist weit. Zu den Tätigkeiten gehören unter anderem:  

- Beratung von Arbeitnehmer Erfindungen - Durchführung von Recherchen - Anmeldung sämtlicher Schutzrechte im internationalen und nationalen Markt - Vertretung vor allen Patentämtern - Beratung unter anderem zu Sortenschutz, Marken und Design - Übersetzungen von Dokumenten technischen Inhalts   

Patentanwälte können die Karriereleiter erklimmen und zwar als europäischer Patentanwalt. Dafür bedarf es einer zweiten Ausbildung.

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