Fachanwalt Arbeitsrecht: Qualifizierte Beratung und Vertretung
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist derart umfangreich geregelt wie das Arbeitsrecht. Knapp 40 Millionen Menschen gehen in Deutschland einer Beschäftigung nach. Das Arbeitsrecht findet sowohl für sozialversicherungspflichtige als auch für geringfügig entlohnte Arbeitnehmer und Arbeitgeber Anwendung.
Mit dem Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens können sich die Absolventen als Rechtsanwälte niederlassen, sobald sie ihre Zulassung von der Anwaltschaft erhalten haben. Entsprechend dürfen sie damit auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren tätig werden. Es ist daher für den Ratsuchenden nicht notwendig, dass er sich mit seinem Anliegen an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wendet.