Verträge sind die Grundlage des geschäftlichen Handelns und insbesondere für Geschäftsführer von zentraler Bedeutung. Ein präzise ausgearbeiteter Geschäftsführervertrag sichert nicht nur rechtliche Klarheit für alle Beteiligten; er legt auch die Weichen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführern und Unternehmen. Doch welche Inhalte sind unerlässlich und worauf muss besonders geachtet werden, wenn man einen Vertrag für Geschäftsführer gestalten lassen möchte?

 

Inhalte eines Vertrages

Zunächst gilt es, die Basispflichten und -rechte zu definieren. Diese umfassen üblicherweise Anstellungsbedingungen, Aufgaben und Kompetenzbereiche, Vergütung und Zusatzleistungen, Regelungen zu Nebentätigkeiten und Verschwiegenheitspflichten sowie Dauer und Kündigungsmodalitäten. Jeder dieser Punkte muss mit großer Sorgfalt und unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Vorschriften abgestimmt werden, wenn man einen Vertrag für Geschäftsführer gestalten lassen möchte.

Anstellungsbedingungen beschreiben grundlegende Elemente wie Beginn und Dauer der Anstellung, Probezeiten sowie eventuelle Befristungen. Der Aufgabenbereich definiert die Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers und sorgt dafür, dass Zuständigkeiten klar abgegrenzt sind. Vergütungseinzelheiten sollten nicht nur das Grundgehalt, sondern auch Boni, Tantiemen und betriebliche Altersvorsorge klar festlegen. Besonders wichtig ist die rechtssichere Formulierung von Klauseln bezüglich Nebentätigkeiten und der Verschwiegenheitspflicht für Geschäftsführer. Schließlich müssen Dauer und Modalitäten der Beendigung des Vertragsverhältnisses ausformuliert sein, um späteren Auseinandersetzungen vorzubeugen.

 

Was zu beachten ist

Bei der Gestaltung eines rechtssicheren Geschäftsführervertrags spielen viele Faktoren eine Rolle. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist das Minimum; darüber hinaus sollten individuelle Unternehmensrichtlinien und die speziellen Umstände der Anstellung berücksichtigt werden. Eine präzise Definition des Geltungsbereichs, sowie klar kommunizierte Erwartungen und transparente Prozessabläufe sind für die Vertragssicherheit entscheidend.

Eine weitere wichtige Facette ist die fortlaufende Anpassung des Vertrags an sich ändernde Rahmenbedingungen und Rechtsprechungen. Regelungen zur Haftung und Versicherung des Geschäftsführers müssen ebenso eindeutig vereinbart sein wie eventuelle Konkurrenzverbote.

 

Unterstützung bei der Erstellung

Angesichts der Komplexität und Tragweite eines Geschäftsführervertrags sollten Fachexperten hinzugezogen werden. Spezialisierte Rechtsanwälte und Notare können hier nicht nur beraten, sondern auch ein juristisches Fundament schaffen, das individuell auf den Geschäftsführer und das Unternehmen zugeschnitten ist. Sie bieten Unterstützung bei der Formulierung, Überprüfung und Anpassung der Verträge und stellen sicher, dass die Interessen von Geschäftsführern sowie Unternehmen optimal berücksichtigt und gewahrt werden.

 

Fazit

Die Investition in professionelle Beratung lohnt sich, um spätere rechtliche Herausforderungen zu minimieren und die Grundlage für eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung zu legen, wenn man einen Vertrag für Geschäftsführer gestalten lassen möchte. Rechtssicherheit in Vertragsangelegenheiten ist ein nie zu unterschätzender Faktor – und das besonders in Positionen, die das Steuer eines Unternehmens führen. Jeder Geschäftsführer sollte daher auf die fachkundige Ausarbeitung seines Vertrags bestehen, um sich und das Unternehmen vor unvorhergesehenen rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an eine spezialisierte Kanzlei, wie Ammermann · Knoche · Boesing - Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater

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