Die Mehrzahl der Menschen definieren sich über ihre Arbeit. Neben der Familie gehört die Arbeit zu den wichtigsten Bereichen des täglichen Lebens. Das ist auch kein Wunder, da die meisten (rechnet man den Weg mit ein) mehr Zeit auf der Arbeit verbringen als daheim mit der Familie. Dementsprechend wichtig ist auch das Arbeitsrecht. Was bedeutet der Begriff eigentlich. Damit sind Gesetze und Verordnungen gemeint, die Regeln in unselbstständigen Arbeitsverhältnissen vorgeben. Unselbstständig oder abhängig Beschäftigte sind Personen, die von einem Arbeitgeber eingestellt werden und ihre Arbeitskraft gegen die Zahlung eines Entgelts in Form von Lohn oder Gehalt zur Verfügung stellen, also Arbeitnehmer, Angestellte und Beamte. Gesetze und Verordnungen, die sich mit dem Thema Arbeit beschäftigen, werden noch einmal in 2 Bereiche aufgeteilt: individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Das individuelle Recht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, während das kollektive Recht für die Beziehungen zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten oder Mitarbeitervertretungen und den Arbeitgebern zuständig ist.


In diesem Zusammenhang ist das individuelle Arbeitsrecht von größerem Interesse. Seine Bestimmungen sind in einer ganzen Reihe von Gesetzen niedergelegt. Dazu gehören unter anderem das Gesetzbuch, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und viele weitere Gesetze. Da sich die Gesellschaft weiter entwickelt, werden auch die Gesetze und Verordnungen ständig angepasst und ergänzt. Wenn tiefgreifende Änderungen passieren, treten auch neue Gesetze in Kraft. In einem Arbeitsverhältnis gehen die beiden Seiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vertrag ein, den Arbeitsvertrag. Darin sind die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgelegt. Das Ziel der Arbeitsrechtsgesetze besteht darin, die schwächere der beiden Vertragsparteien, die Arbeitnehmer, zu schützen. Daher erlässt der Staat als Gesetzgeber bestimmte Vorgaben, die Arbeitgeber einhalten müssen. Zu diesen Vorgaben gehören zum Beispiel die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers. Wichtig sind auch das Recht des Arbeitnehmers auf einen sicheren Arbeitsplatz oder Arbeitsumgebung, die Begrenzung der täglich oder wöchentlichen Zahl der Arbeitsstunden, die Zahlung eines angemessenen Entgelts, die nicht unter dem Mindestlohn liegen darf, Mindesturlaub und viele andere Bestimmungen.


Es ist im Interesse beider Seiten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass das Arbeitsverhältnis möglichst harmonisch und ohne Probleme verläuft. Trotzdem kommt es mitunter zu Konflikten. Genau dafür ist das Arbeitsrecht da. Es sagt beiden Parteien, wie sie sich zu verhalten haben. Haben Arbeitnehmer Konflikte mit ihrem Arbeitgeber oder Kollegen, sollten sie zuerst versuchen, diese gütlich beizulegen. In vielen Fällen beruhen solche Konflikte auf Missverständnissen oder mangelnden Informationen. Durch ein klärendes Gespräch lassen sie sich aus der Welt schaffen. Rat und Unterstützung erhalten Arbeitnehmer dabei von einem Gewerkschaftsvertreter, dem Betriebsrat oder einem Mitarbeitervertreter. Erst wenn das Gespräch keine Lösung bringt, sollte der Gang zum Arbeitsgericht als letzter Ausweg zur Problemlösung in Erwägung gezogen werden.

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