Ein Rechtsanwalt berät und unterstützt seine Mandanten in allen rechtlichen Fragen. Er vertritt sie vor Gericht, wenn es darum geht, bestimmte Interessen durchzusetzen. Ist der Mandant der Angeklagte, sorgt er dafür, dass die Sichtweise des Mandanten ausreichend dargestellt wird. Ziel ist es, ein möglichst günstiges Urteil zu erreichen. Um Rechtsanwalt zu werden, ist ein Studium der Rechtswissenschaft nötig, das mit einer Regelzeit von neun Semestern angesetzt ist. Zu den Grundlagen des Studiums gehören Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie. Dazu kommen die Spezialgebiete Handels-, Arbeits- und Verwaltungsrecht, sowie Erb- und Familienrecht und das Strafrecht mit unterschiedlichen Bereichen. Rechtsanwalt darf sich nennen, wer zum einen die erste Staatsprüfung bestanden, einen zweijährigen Vorbereitungsdienst, das sogenannte Rechtsreferendariat, und die zweite Staatsprüfung absolviert hat. Darüber hinaus ist die Zulassung der Anwaltskammer Bedingung, diesen Beruf auszuüben. Die wichtigsten Fähigkeiten für den künftigen Anwalt sind analytisches Denkvermögen, Fähigkeiten, motivieren zu können, Durchsetzungsvermögen, Organisationstalent und Kommunikationsstärke. Im Verlauf seines Berufslebens ist er verpflichtet, in festgelegten Abständen an Weiterbildungen teilzunehmen. Rechtsanwälte vertreten die Interessen von Privatpersonen, von Unternehmen oder Organisationen in Verfahren im Zivilrecht oder Öffentlichem Recht und in Strafprozessen. Ihre Aufgabengebiete lassen sich in die Bereiche Beratung, Mediation und Vertretung und in den Bereich Verhandlung gliedern. Dazu kommen Verwaltungsaufgaben und Organisatorisches.

Als Berater in Rechtsangelegenheiten analysieren sie das Anliegen ihrer Mandanten und informieren sie über die Rechtslage und über die möglichen Schritte, die eingeleitet werden können. Ebenso geben sie ihre Einschätzung zu den Erfolgsaussichten für diesen Fall ab, formulieren die nötigen Schriftsätze und fertigen sie an. Als Vertretung können Anwälte an Stelle ihrer Mandanten die Verhandlungen mit der gegnerischen Partei führen. Wenn zwischen zwei Parteien eine Einigung erzielt werden soll, sind sie die Vermittler. Hauptberufsorte sind Anwaltskanzlei oder Gerichtshof. Ein Rechtsanwalt kann als Einzelperson eine Kanzlei führen oder sich mit mehreren Anwälten zusammenschließen, die eventuell in verschiedenen Fachgebieten ausgebildet sind. Grundsätzlich kann er mit seinen Kenntnissen Fälle aus jedem Fachgebiet übernehmen. Er kann sich zusätzlich als Fachanwalt in einem bestimmten Rechtsgebiet bezeichnen, wenn er mehrjährige Erfahrungen und ein hohes Maß an theoretischem Wissen auf diesem Rechtsgebiet vorweisen kann.

Es gibt insgesamt 24 Rechtsgebiete für seine Qualifizierung. Zu den gängigen Fachrichtungen gehören unter anderem Verwaltungs-, Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht. Das Strafrecht umfasst die gesamte Palette von Eigentums- bis Tötungsdelikten. Auch Miet-, Versicherungs-, Verkehrs- und Erbrecht sind eher bekannte Formen. Speziellere Gebiete sind Insolvenz- und Sanierungsrecht, Urheber- und Medienrecht, das Bau- und Architektenrecht, die ganze Palette des gewerblichen Rechtsschutzes, Medizin-, Sport- und Agrarrecht. Manche Anwälte beschäftigen sich ausschließlich mit dem Vergaberecht, dem Transport- und Speditionsrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Informationstechnologierecht, dem internationalen Wirtschaftsrecht oder dem Migrationsrecht.

Mehr finden Sie auch auf Seiten wie, von den Rechtsanwälte Gnad u. Götzelmann!

 

Teilen