Eine Kündigung heißt nicht sofort eine Kündigung. Es bedeutet nun nicht, durchzudrehen, aber schnell zu handeln. Manchmal kann eine Abfindung durchgesetzt und / oder kann eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Diejenigen, die entlassen wurden, sollten erwägen, frühzeitig eine Klage gegen Kündigung einzureichen, um ihre Entlassung anzufechten. Anders kann man der Kündigung nicht widersprechen. Nachfolgend bekommen Sie einen Überblick, was Sie wissen müssen, wenn Sie einen Kündigungsschutzantrag stellen möchten.

Vorteile für eine Klage
In vielen Fällen ist es aus zwei Gründen sinnvoll, gegen Ihre Kündigung gerichtlich vorzugehen. Abfindung: Wenn Sie beispielsweise nicht bei demselben Arbeitgeber wieder arbeiten wollen, sollten Sie in der Regel Ihre Kündigung einklagen. Das erhöht den Druck auf den Arbeitgeber. Sie wollen oft einen langwierigen Kündigungsprozess verhindern und sind daher in der Regel bereit, eine Abfindung zu zahlen. Anschließend können Sie sodann Ihre Forderung wieder zurückziehen. Arbeitsplatz behalten: Viele Kündigungen haben ihre Lücken. Arbeitgeber sollten Sie wirklich nicht wegen Ihrer tollen Leistungen feuern. Sie haben die Möglichkeit, beim Gericht eine Wiedereinstellung zu beantragen und ohne Änderungen weiterarbeiten. Sie haben ab Zugang des Kündigungsschreibens nur drei Wochen Zeit, der Kündigung zu widersprechen. Versäumen Sie diese Frist, nehmen Sie Ihre Kündigung an. So falsch Sie Ihre Kündigung ansehen mögen, wenn Sie nicht nach drei Wochen Widerspruch einlegen, wird die Kündigung wirksam. Nach Fristablauf werden Sie Schwierigkeiten haben, Abfindungen auszuhandeln.

Gegen die Kündigung vorgehen - Was muss beachtet werden?
Der Kündigungsschutzprozess ermöglicht Arbeitnehmern, sozialrechtliche Kündigungsverstöße einzuklagen. Sie könnten beispielsweise argumentieren, dass der Arbeitgeber die falsche soziale Entscheidung getroffen hat oder dass der Arbeitnehmer möglicherweise einen anderen Job angenommen hat. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die Kündigung automatisch rechtskräftig, oder die Kündigungsschutzmaßnahmen dürfen nur noch auf andere Gründe gestützt werden, wie zum Beispiel bei einer Abwesenheit oder Ungenauigkeit bei der Betriebsratsanhörung. Das Kündigungsschutzverfahren verlangt vom Arbeitgeber die Begründung und den Nachweis der Kündigungsgründe. Gelingt ihm das nicht, gibt das Arbeitsgericht der Kündigungsschutzklage statt. Trotz bewusster Kündigungsschutzmaßnahmen müssen Mitarbeiter nach Fristablauf das Unternehmen meist verlassen. Es kann aber auch passieren, dass ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt wird. Da sich eine solche Klage gegen Kündigung oft jahrelang hinzieht, hindert ihn das nicht daran, den Prozess vor dem Arbeitsgericht fortzusetzen.

Welche Kosten fallen bei einer Kündigungsschutzklage an?
Die Kosten für eine Klage gegen Kündigung hängen von jedem Einzelfall ab, in der Regel vom Bruttogehalt und dem Verfahrensausgang. Die Gebühren beinhalten Gerichts- und Anwaltskosten. In den meisten Fällen entstehen Ihnen keine Kosten. Wenn Sie gesetzlich geschützt sind, greift die Versicherung ein. Wenn Sie nicht über die Mittel verfügen, um Ihre Entlassung durchzusetzen, können Sie staatliche Prozesskostenhilfe beantragen.

Weitere Informationen zum Thema Klage gegen Kündigung finden Sie auf Webseiten wie z. B. von Dr. Laumann, Konermann & Kollegen.

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