Es kommt der Tag, an dem sich viele Menschen früher oder später in einer Erbangelegenheit wiederfinden. Wenn dieser Fall eintrifft, ist es besonders wichtig, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen. Somit kann man seine eigenen Ansprüche, die man als Erbe hat, auch tatsächlich geltend machen. Als wäre es nicht bereits schwer genug, einen geliebten Menschen zu verlieren, können solche Angelegenheiten teilweise familiär belastend sein. Ist man z. B. mittels Testament als Erbe eingesetzt worden, weigert sich die Erbgemeinschaft jedoch, den Anteil herauszugeben, so kann einem ein Fachanwalt für Erbrecht weiterhelfen und einen optimal unterstützen.

Welche Aufgaben übernimmt ein Fachanwalt für Erbrecht?
Es ist als Laie gar nicht so einfach, durch die Thematik des Erbrechts durchzusteigen. Ein Fachanwalt für Erbrecht durchblickt daher die Tiefen der juristischen Begebenheiten und steht einem dann zur Seite. Wenn es z. B. auch vor Gericht zu einer Streitigkeit kommt, so kann man sich dort entsprechend vertreten lassen. In Erbangelegenheiten ist auch das Ausfüllen verschiedenster Dokumente nötig. Ein Erblasser ist also gut beraten, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und sich kompetente Hilfe an Bord zu holen.

Die Regelung des Nachlasses
Ein Fachanwalt ist im Falle des Ablebens für die Pflege des Nachlasses verantwortlich. Eine wichtige Regel sieht vor, dass zwischen dem Ableben des Erblassers sowie der Testamentseröffnung niemand über den Nachlass verfügen darf. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn ein Erbvertrag existiert, ein Erbschein als Nachweis für den Handlungsberechtigten besteht oder eine entsprechende Vollmacht vorliegt.

Wie wird man Fachanwalt?
Um Anwalt zu werden, muss ein Interessent in erster Linie die unterschiedlichen Stationen im Studium der Rechtswissenschaften bzw. Jura absolvieren. Das sind insgesamt schon mal rund neun Semester an Grundstudium. Im Anschluss daran folgen weitere Etappen. Zunächst kommt das Staatsexamen, welches aus mehreren Klausuren besteht, in denen das Wissen der drei großen Rechtsgebiete Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht abverlangt wird. Im Anschluss daran, insofern das Staatsexamen bestanden wird, folgt meist ein Referendariat. In dieser Zeit ist der Student überwiegend an verschiedenen Gerichten tätigt, um praxis- und prozessorientierte Kompetenz zu sammeln. Daran angeknüpft, folgt das zweite Staatsexamen. Diese zweite Prüfung ist eine reine Staatsprüfung, die von staatlichen Justizämtern durchgeführt wird. Wer die zweite Prüfung besteht, darf sich nun Volljurist nennen und ist nun befähigt, in jedem klassischen Rechtsbereich zu arbeiten. Das Studium ist sehr zeitintensiv, da das Rechtsgebiet umfangreich und komplex ist. Man kann also deutlich erkennen, wie viel Arbeit und Fleiß in die Erlangung einer derartigen Position fließt. Das liegt mitunter daran, dass das Rechtssystem anspruchsvoll ist und Kompetenz erfordert, die vom Staat einheitlich geprüft wird.

Weitere Informationen zum Thema Fachanwalt für Erbrecht finden Sie auf Webseiten wie z. B. vom Rechtsanwalt Wolfgang Nicklas.

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