Das Verkehrsrecht ist ein Teilgebiet des Verkehrswesens und beinhaltet all jene Rechtsnormen, die mit Verkehr im Allgemeinen, in Verbindung stehen. Unter Verkehr ist in diesem Zusammenhang die Ortsveränderung von Gütern und Personen zu verstehen. Das Verkehrsrecht als solches setzte sich aus diversen Vorschriften und Rechtsnormen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts zusammen, sodass es als sehr komplexes Sachgebiet gilt. Das Verkehrsrecht als solches bildet neben der Gewährleistung einer intakten und funktionierenden Verkehrsinfrastruktur die zweite wichtige Säule der Verkehrspolitik. Wie bereits angedeutet, setzt sich das Recht aus Vorschriften und Rechtsnormen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen. Doch auch hier lassen sich noch weitere Differenzierungen vornehmen. So zählen zum öffentlichen Recht das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht wie auch das Verkehrsverwaltungsrecht. Das private Verkehrsrecht wieder um umfasst die Bereiche Verkehrsvertragsrecht und Verkehrshaftungsrecht.

Das Recht ist mittlerweile auch zu Teilen auf die Ebene der Europäischen Union übertragen worden. So gelten gemeinsame Richtlinien in unterschiedlichen Bereichen, so u.a. hinsichtlich der Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge, hinsichtlich der Zulassungsdokumente und des Führerscheins sowie auch bezüglich bestimmter Verkehrsdelikte. In Deutschland selbst nimmt das Verkehrsrecht eine große Bedeutung im Alltag der deutschen Bürger ein. Denn man ist durch sein tägliches Leben ständig damit konfrontiert, wenn auch nur indirekt. Deswegen nimmt es auch nicht den Rang eines klassischen Rechtsgebietes ein, sondern setzt sich aus unterschiedlichen Teilgebieten zusammen. Hier wird differenziert nach: Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Versicherungsrecht.

Das Verkehrszivilrecht befasst sich explizit mit dem Haftungsrecht bei Unfällen und dem Vertragsrecht beim Autokauf. Das Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht spürt man explizit durch Bußgeldbescheide, Eintragungen ins Flensburger Register und Fahrverboten. Das Verkehrsstrafrecht umfasst Rechtsnomen, die greifen, wenn sich jemand unerlaubt von einem Unfallort entfernt oder gefährlich und gefährdend in den Straßenverkehr eingreift. Konsequenzen sind hier meistens auch Fahrverbote oder das Verlieren des Führerscheins und der Fahrerlaubnis. Hier finden Überschneidungen mit dem Verkehrsverwaltungsrecht statt, das für die Entziehung und auch Erteilung der Fahrerlaubnis verantwortlich ist. Das Versicherungsrecht wiederum beschäftigt sich mit Punkten der Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung.

All jene Rechtsnormen und Vorschriften werden in unterschiedlichen Dokumenten festgehalten, so u.a. im Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung, der Fahrzeugzulassungsverordnung und der Fahrerlaubnisverordnung. Bestimmt werden alle hier geltenden Regelungen auf Bundesebene. Das Verkehrsrecht ist damit Bundesrecht und gilt deutschlandweit. Auch hier sind unterschiedliche Behörden für die jeweiligen Rechtsbereiche zuständig. Ganz schön kompliziert, abstrakt und umfangreich. Grundsätzlich gilt das Straßenverkehrsrecht auf allen Straßen; demnach auch auf Privatstraßen, sofern auf diesen regelmäßigen Verkehr stattfindet. Es soll helfen den Verkehr zu regeln und sicher zu gestalten. Es findet vor allem dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit genutzt, zugänglich und zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall spricht man auch von öffentlichem Verkehr in Abgrenzung zum privaten Verkehr.

Wenn Sie mehr zum Thema Verkehrsrecht erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. von der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Bartels & Kollegen besuchen.

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