Sobald es zu einem Strafverfahren kommt, wird ein Anwalt für Strafrecht benötigt. Selbst in dem Moment, wenn die vorgeworfene Straftat nicht begangen wurde, sollte der Anwalt für Strafrecht, wie zum Beispiel Gnjidic, Aehle & Partner Rechtsanwälte, unbedingt als Rechtsbeistand hinzugezogen werden. Sich selbst vor Gericht zu vertreten ist nicht ratsam. Letztlich entscheidet der Richter und dieser kann sich durchaus irren. Die entsprechenden Rechtfertigungsgründe kann nur der Strafrechtsanwalt entsprechend seiner fachlichen Ausbildung rechtssicher vorbringen.

Angenommen, die Straftat wurde begangen und der Beklagte erscheint alleine vor Gericht, steht in diesem Moment nicht unmittelbar die mildere Strafe im Raum. Der Strafrechtsverteidiger ist befähigt, argumentativ aufgrund seines Wissens der Strafrechtsparagrafen, die Möglichkeiten so gut wie möglich auszuschöpfen, um ein milderes Urteil zu erwirken.

Die Rechtfertigungsgründe sollten umfassend durch einen Strafrechtsanwalt vor Gericht dargestellt werden. Ein Laie kennt sich kaum umfänglich mit der Strafprozessverordnung aus. Der Beschuldigte kann und muss jedoch nicht im Fall einer Gerichtsverhandlung einen Strafverteidiger mitnehmen. Die Verteidigung gegenüber dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und Polizei selbst zu übernehmen ist mehr als gewagt. In dem Moment, wenn eine Vorladung der Polizei erfolgt, sollte der Anwalt für Strafrecht hinzugezogen werden. Eine Aussage bei der Polizei wird schriftlich dokumentiert und entsprechend vom Beschuldigten unterzeichnet. Von dieser Vorgehensweise ist dringend abzuraten. Durch den vorhandenen Schock oder der Aufregung kann es zu Aussagen kommen, welche nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Alleine vor dem Richter zu stehen, um seine Unschuld zu bezeugen, kann so nicht funktionieren. Das Gericht geht von den Fakten aus. Ein Richter oder Staatsanwalt lässt sich nicht von den Worten des vermeintlich Unschuldigen überzeugen. Der Strafrechtler hingegen weiß aufgrund seiner Berufserfahrung genau, welche Strategie und somit welche Paragrafen des Strafrechts zur Anwendung kommen. Der Anwalt taktiert und weiß genau, wann und welche Informationen an das Gericht fließen sollten. Vor allem, wenn die Anklageschrift der hiesigen Staatsanwaltschaft vorliegt, sollte besser der Strafverteidiger agieren. Denn liegt die Anklageschrift vor, dann ist das Ermittlungsverfahren seitens des Gerichts schon abgeschlossen.

Falls der Fall eintritt, dass noch keine Benachrichtigung durch die Polizeibehörde vorliegt, jedoch anzunehmen ist, dass ein Strafverfahren eingeleitet wurde, kann der Anwalt für Strafrecht weiterhelfen. Vor allem dann ist es ratsam, falls eine Verhaftung droht oder eine Hausdurchsuchung. Der Strafverteidiger kann durchaus in diesem Moment schon agieren und drohende Maßnahmen noch abwenden. Umso frühzeitiger der Rechtsbeistand beauftragt wird, umso besser für das gesamte Verfahren. Gerade bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann es zu erheblichen Eingriffen in das persönliche Leben wie durch Untersuchungshaft kommen. Dieser schlimme Fall kann durchaus durch den Strafrechtler verhindert werden. Im Strafrecht sollte niemand alleine agieren, denn hierbei handelt es sich nicht um Miet- oder Verkehrsrecht.

Teilen