In Zeiten, in denen unsere Eltern oder Großeltern sich für die Ehe entschieden haben, wurden kaum zugehörige Verträge geschlossen. Aber die Scheidungsquote ist inzwischen deutlich erhöht und ein Ehevertrag gehört für viele Paare heute zum Ehebündnis dazu. Aber weshalb kann ein Dokument zur Trennung sinnvoll sein und wann kommt dieser Vertrag überhaupt zum Einsatz?

Ein Ehevertrag für schlechte Zeiten
Es kann für manche Menschen sehr schwer sein, sich überhaupt vorzustellen, dass einmal das Eheende bevor steht. Gerade dann, wenn man diese noch gar nicht eingegangen ist, soll also bereits darüber sinniert werden, was passieren soll, wenn diese scheitert. Aber an dieser Stelle lohnt sich der Gedanke daran, dass dieser Schritt (gemeinsam am Tisch vernünftig und besonnen und respektvoll miteinander sprechen) im Falle einer wirklichen Trennung oft nicht mehr möglich ist. Und genau deshalb wird dieser Vertrag wichtig. Je nach Trennungsgrund ist der Streit oft so groß, dass es zu einer Schlammschlacht kommt und diese wird dann immer teuer. Wer Geld sparen will, tut sich mit dem vertraglich geregelten Ende der Ehezeit bzw. deren Ausgestaltung, einen Gefallen.

Das kann im Ehevertrag geregelt werden
Der nacheheliche Unterhalt kann im Ehevertrag, beglaubigt durch beispielsweise Doris Kahle  Rechtsanwältin, ausgeschlossen werden. Das heißt, dass keiner der beiden Ehepartner dem anderen im Trennungsfall monatlich Geld zur Verfügung stellen muss. Das ist schon alleine deshalb sinnvoll, weil das beide Ehepartner auf Augenhöhe behandelt und beide motiviert sind, einer Berufstätigkeit in vollem Umfang nachzugehen. Ebenfalls kann der Güterstand vorab geregelt werden. Es können hier bereits feste Beträge benannt werden, die jeder mit in die Ehe einbringt und wieder mitnimmt und dasselbe gilt auch für bewegliches und unbewegliches Eigentum.

Ein Vertrag muss vor seiner Verwendung juristisch geprüft werden
Auch in einen gemeinsam beschlossenen Vertrag, lässt sich nicht alles integrieren, was gewünscht ist. Vereinbarungen müssen mit dem Gesetz vereinbar sein. So ist es beispielsweise nicht möglich, dass die Elternteile jeweils auf Kindesunterhalt verzichten. Dieser Unterhalt steht tatsächlich dem Kind selbst zu und auf dessen Bereitstellung kann niemals verzichtet werden. Ebenso steht es auch um den Trennungsunterhalt, der anfällt während die Scheidung noch nicht vollzogen ist. Es ist es dringend zu empfehlen, dass ein Vertrag zwischen zwei Menschen von einer juristisch fundierten Person (Rechtsanwälte oder Notare) geprüft wird und dort auch unterzeichnet wird. So ist im Falle einer Scheidung die Richtigkeit dieses Vertrages bereits geprüft und er kann angewandt werden. Ansonsten könnte dieser auch immer noch angefochten werden.

Übrigens ist es kein Problem, einen Vertrag für die Ehe auch erst innerhalb einer bestehenden Ehe zu gestalten. Wichtig ist, dass beide Partner mit den Inhalten einverstanden sind und dieses Schriftstück unterzeichnen.

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