Das Versicherungsrecht gehört zum allgemeinen Privatrecht. Seit 2004 können sich Rechtsanwälte im Bereich Versicherungsrecht spezialisieren. Im deutschen Versicherungsrecht werden die Rechte und Pflichten der Versicherungsträger und Versicherungsnehmer durch Verträge geregelt. Ein Anwalt für Versicherungsrecht wie von der Kanzlei Liske Rechtsanwältin Nadine Liske kann sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherten tätig sein.

Voraussetzungen für den Anwalt für Versicherungsrecht
Um die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht führen zu dürfen, sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen. Gemäß der deutschen Fachanwaltsordnung muss ein Rechtsanwalt an einem vorbereitenden Lehrgang seines Spezialgebietes teilnehmen. In diesem Fall ist es das Versicherungsrecht. Der Lehrgang umfasst alle relevanten Bereiche dieses Fachgebiets und er wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

Gemäß § 5 (h) der Fachanwaltsordnung sind außerdem praktische Kenntnisse
nachzuweisen. Der Praxisnachweis erfordert 80 eigenständig bearbeitete Rechtsfälle, davon 10 gerichtliche Verfahren. Es müssen wenigstens drei verschiedene Bereiche sein. In jedem Fachbereich mindestens 5 Fälle. So ist bei Erteilung des Titels sichergestellt, dass der Rechtsanwalt seine theoretischen Kenntnisse in der praktischen Tätigkeit umsetzen kann.

Was sind die besonderen Kenntnisse im Versicherungsrecht?
Die wesentliche Herausforderung für einen Anwalt für Versicherungsrecht sind die Vielzahl der gesetzlichen Vorgaben. Es sind einmal versicherungsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Neben diesen zusätzlich das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen und europarechtliche Vorgaben.

Zuerst sind es die allgemeinen Grundlagen, die für einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wichtig sind. Grundsätzliches zum allgemeinen Versicherungsvertragsrecht und Prozessführung. In Deutschland gibt es die Versicherungsaufsicht. Hier muss ein Fachanwalt deren Rechte genau kennen. In Zeiten der Globalisierung sind Kenntnisse des internationalen Versicherungsrechts unabdingbar.

Die wichtigsten Personenversicherungen
In Deutschland kann man sich fast gegen alles versichern und viele Menschen sind überversichert. Ein Fachanwalt sollte von diesen ganzen Versicherungen schon
mal gehört haben. Es fängt an bei den privaten Personenversicherungen wie Lebensversicherung. Die meisten Menschen haben Sachversicherungen, Hausrat oder Kfz. Wichtig für Privatpersonen sind aber nur die Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung. Es gibt aber noch viel mehr. Ein Anwalt für Versicherungsrecht muss sehr viel Fachwissen haben.

Beispiele aus den versicherungsrechtlichen Themengebieten
In vielen Fällen geht es um die Nichtgewährung von Rentenleistungen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit handelt.
Viele der Mandanten sind noch jung oder haben das Rentenalter noch nicht erreicht.

Wenn ein Mensch auf diese Weise aus dem Erwerbsleben gerissen wird, ist er auf die monatlichen Zahlungen seines Versicherers angewiesen. Die Höhe der gesetzlichen Versicherung reicht nicht aus. Dann geht es nicht nur um Geld, sondern einfach um den Entzug der Lebensgrundlage.

In einigen Streitfällen geht es um die Verweigerung von vertraglich garantierten Leistungen durch eine Versicherung. Hier kann es sich um Reha-Maßnahmen nach einem Unfall handeln oder die nicht Gewährung von Schadensersatz.

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