Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind für beide Seiten unangenehm und führen meist dazu, dass das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien zerbricht. Gerettet werden kann die Zusammenarbeit höchstens durch eine gütliche Einigung, mit der beide Seiten leben können. Das gelingt aber nur, wenn man Probleme offen anspricht und sich bei der Klärung professionell beraten lässt. Andernfalls müssen gerichtliche Schritte in Angriff genommen werden, die im Endeffekt dazu führen, dass zwar eine Partei den Prozess gewinnt, eine weitere Zusammenarbeit trotzdem nicht mehr auf einer vertrauten Basis erfolgen kann. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dabei helfen, solche Unstimmigkeiten zu klären. Das ist vor allem in den Fällen wichtig, in denen es um den Fortbestand des Arbeitsplatzes geht.

Natürlich kann ein Arbeitgeber berechtigte Gründe haben, einen Angestellten zu entlassen. Diese Gründe liegen vor allem in groben Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Allerdings stellt nicht jede Pflichtverletzung ein Kündigungsgrund dar. In vielen Fällen, beispielsweise bei einmaligem zu späten Erscheinen am Arbeitsplatz, muss der Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung aussprechen. Liegt allerdings ein Diebstahl des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber vor, kann dies zur fristlosen Kündigung berechtigen. Ein Kündigungsgrund liefert ebenfalls die betrieblich bedingte Kündigung. Diese kann erfolgen, wenn die Geschäfte des Unternehmens rückläufig sind, sodass der Arbeitgeber nicht mehr über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, alle Angestellten weiterhin zu beschäftigen. In solchen Fällen hat der Arbeitgeber jedoch den Nachweis darüber zu erbringen. Andernfalls steht dem Arbeitnehmer die Option zur Verfügung, gegen die Kündigung vorzugehen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, zum Beispiel von Rechts­an­wäl­te Schnell & Kol­le­gen GdbR, bietet im konkreten Fall eine ausführliche Beratung an und kann darüber aufklären, ob eine ausgesprochene Kündigung rechtliche Bestandskraft hat oder ob eine Klage gegen sie Erfolg verspricht.

Weiterhin sollte unbedingt der Rat eines Fachanwalts eingeholt werden, wenn Veränderungen am Arbeitsvertrag vorgenommen werden sollen. Solche Änderungen sind rechtlich beiderseitig möglich, jedoch müssen beide Vertragsparteien den neuen Bedingungen schriftlich zustimmen. Seitens des Arbeitgebers werden solche Änderungsverträge eingesetzt, um die eigene Position zu stärken und sich Vorteile zu verschaffen. Daher sollte ein Arbeitnehmer nie voreilig einem Änderungsvertrag zustimmen. Zuvor kann der Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht eingeholt werden. Dieser erläutert ausführlich, welche Bedeutung die Vertragsänderung konkret hat und ob sich dadurch möglicherweise ein erheblicher Nachteil für den Arbeitnehmer ergibt. Ist dies der Fall, tritt der Anwalt für seinen Mandanten in Kontakt mit dem Arbeitgeber und kann in Verhandlungen über die veränderten Konditionen eintreten. Dabei nimmt er eine vermittelnde Rolle ein und sorgt im besten Fall dafür, dass beide Seiten mit dem verhandelten Kompromiss zufrieden sind. Andernfalls ist denkbar, im Sinne der Parteien einen Auflösungsvertrag zu verhandeln, wenn bezüglich eines neuen Vertrags keine Einigkeit besteht.

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