Klage gegen Kündigung – wissenswerte Informationen
Eine Kündigung heißt nicht sofort eine Kündigung. Es bedeutet nun nicht, durchzudrehen, aber schnell zu handeln. Manchmal kann eine Abfindung durchgesetzt und / oder kann eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Diejenigen, die entlassen wurden, sollten erwägen, frühzeitig eine Klage gegen Kündigung einzureichen, um ihre Entlassung anzufechten. Anders kann man der Kündigung nicht widersprechen. Nachfolgend bekommen Sie einen Überblick, was Sie wissen müssen, wenn Sie einen Kündigungsschutzantrag stellen möchten.