Häufig wird ein Fachanwalt, der auf Privatrecht spezialisiert ist, für eine Studienplatzklage aufgesucht. Eine Studienplatzklage kann eingeleitet werden, wenn ein von der Universität abgelehnter Studienplatzbewerber aufgrund von nicht erfüllten Voraussetzungen oder zu vielen Bewerbern trotzdem einen Studienplatz erhalten möchte. Der Bewerber hat die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen und auf diese Weise Druck auf die Universität auszuüben, damit der gewünschte Studienplatz doch noch zugeteilt wird. Dies ist jedoch an gewisse Voraussetzungen gebunden.

Grundlagen einer Studienplatzklage

Die Studienplatzklage unterstützt die Behauptung, dass viel mehr Studienplätze auf einer Universität verfügbar sind als eigentlich angegeben. Damit der Bewerber einen dieser nicht ausgeschriebenen Studienplätze erhält, kann er einen Antrag auf außer-kapazitäre Zulassung verfassen oder Widerspruch erheben. Dies kann sich bis zu einer Klage des Verwaltungsgerichtes entwickeln. Nicht selten werden Universitäten verurteilt, weil sie nicht das volle Potenzial ausschöpfen. Infolgedessen werden diese nicht ausgeschriebenen und daher freien Studienplätze unter den Klägern verlost.

Wie läuft eine Studienplatzklage ab?

Als Erstes sollte Kontakt mit der zuständigen Studierendenvertretung der Universität aufgenommen werden. Manchmal haben die Bediensteten noch weitere Tipps parat, die für das weitere Vorgehen notwendig sind.

Ein weiterer, wichtiger Punkt ist rechtzeitig zu handeln. Jedes Bundesland unterläuft andere Fristen, daher ist es eine gute Idee, bereits relativ früh tätig zu werden, sobald eine Absage der Universität besteht. Im Idealfall greift der Beteiligte auf einen Rechtsanwalt zurück, da sämtliche Formalitäten in diesem Bereich zu beachten sind. Im Regelfall beantragt der Rechtsanwalt einen Studienplatz, der sich außerhalb der festgelegten Kapazität befindet. Diese Möglichkeit wird danach gerichtlich überprüft.

Kommt es infolgedessen zu einer Klage, muss die Universität vor Gericht erklären, warum keine weiteren Studienplätze möglich sind. Darüber hinaus muss die Hochschule Beweise vorlegen, ob wirklich alle Kapazitäten in diesem Studienbereich genutzt wurden. Gibt die Universität an, nicht alle Plätze vergeben zu haben, dann hat der Studienanwärter gute Chancen, einen Platz zu bekommen. Gibt es jedoch mehr Kläger als freie Plätze, kommt es im Regelfall zu einem Losverfahren.

Wie viel kostet eine Studienplatzklage?

Die Kosten belaufen sich zumeist aus dem Honorar des eigenen Anwalts für Privatrecht sowie dem der Universität und den Gerichtskosten. Es kommt jedoch darauf an, wie viele Verfahrensschritte eingeleitet und ab welchem Zeitpunkt ein Fachanwalt für Privatrecht, wie Rechtsanwälte Kohlschein, Lütkemeier & Partner, hinzugezogen wurde. Im Regelfall können die Kosten entweder 50 Euro betragen oder sogar weit über 1000 Euro. Kommt es zu einer Klage an mehreren Hochschulen, können sogar Summen im fünfstelligen Bereich auftauchen.

Selten tragen Rechtsschutzversicherungen diese Kosten.

Was spricht gegen eine Klage?

Grundsätzlich sollte sich der Betroffene fragen, ob eine Klage überhaupt notwendig ist. Zwar mögen Zulassungsbeschränkungen oftmals nicht ganz fair sein, aber selbst wenn es im Endeffekt auf eine Klage hinausläuft – ein Erfolg ist niemals garantiert.

Vielleicht gibt es einen anderen Weg, diese Wartezeiten zu überbrücken. Der Studienanwärter kann sich die Frage stellen, ob es sich wirklich lohnt, auf diesen Studienplatz zu warten und ob es wirklich diese Universität sein muss? Gibt es möglicherweise andere Universitäten mit derselben Ausbildung? Welche Alternativen gibt es sonst?

Es ist wichtig, dass sich der Betroffene über die möglichen Folgen im Klaren ist: Eine Studienplatzklage ist niemals eine Garantie auf Erfolg und verursacht im schlimmsten Fall nur unnötige Kosten.

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